Vorarlberger „Naturschutz-Deregulierungsgesetz“: Landesregierung will mit Kopf durch die Wand

Kollateralschäden wären mehrfach vorprogrammiert

Nach Ende der Begutachtungsfrist zum Entwurf für ein neues Landes-Sammelgesetz, mit dem der Naturschutz in Vorarlberg umfassend geschwächt werden soll, meldet sich die Umweltorganisation VIRUS zu Wort. Sprecher Wolfgang Rehm: „Die Landesregierung zeigt offene Naturschutzfeindlichkeit und will mit dem Kopf durch die Wand. Manche Pläne sind allerdings nicht umsetzbar und werden an überrangigen juristischen Mauern zerschellen. Kollateralschäden für den Naturschutz insbesondere aber auch für Projektwerber sind dennoch zu erwarten“.

Das Europäische Naturschutz- und Umweltrecht stehe im Anwendungsvorrang vor nationalem Recht und mache viele verbindliche Vorgaben. Anrechnung ungeeigneter Ausgleichsmaßnahmen, Einschränkungen der bei Schutzgebieten und im Artenschutz vorgeschriebenen Alternativenprüfung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung seien daher rechtlich nicht möglich. In die gleiche Kategorie würden Einschränkungen der Rechtsmittelbefugnis fallen. „Dass Umweltorganisationen das Revisionsrecht an den Verwaltungsgerichtshof nicht verwehrt werden kann, hat die Rechtsprechung bereits klargestellt. Ob das jetzt im Gesetz steht oder künftig eventuell nicht mehr, ist dabei sekundär,“ so Rehm. Fristen um eine Woche zu verkürzen falle eher in den Bereich niederträchtiger Schikanen als in die Kategorie Verfahrenbeschleunigung. „Es wird doch niemand ernsthaft glauben, Verfahren, die Monate und in Einzelfällen Jahre dauern, wären wegen einer Woche Fristverkürzung signifikant schneller vorbei,“ so Rehm. Dahinter liege die Fehlannahme, Verfahrenparteien seien an Allem schuld und werde in Folge die Institution Naturschutzanwaltschaft im Gesetzesentwurf so behandelt, als handle es sich um eine Unperson. Tatsächliche Ursache seien jedoch schlechte Projektunterlagen und überlastete Behörden. Kollateralschäden seien es durch die Einschränkung von Bewilligungspflichten nicht nur zum Schaden der Natur und für den im Verfassungsrang stehenden umfassenden Umweltschutz zu erwarten, sondern durch das entstehende rechtliche Chaos auch für Projektwerber. „Würde das Gesetz so beschlossen werden ergäbe das einen Tsunami der Rechtsunsicherheit zu Lasten der designierten Günstlinge des Gesetzesentwurfs, dieser sollte daher dringend nochmals überdacht werden,“ so Rehm abschließend.

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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