
Qualzucht bei Hunde-Ausstellungen: Untätigkeit der Behörden stinkt zum Himmel
Anzeigen nach Ausstellung in Salzburg; weitere Qualzuchtrasse für Ausstellung in Tulln (2.-4.10.) zugelassen
_Das österreichische Tierschutzgesetz untersagt es, qualzuchtbetroffene Tiere auf Ausstellungen zu präsentieren. Dieses Verbot wird von den Veranstaltern aber großflächig missachtet und die Behörden schauen tatenlos zu. Die kommende Ausstellung in Tulln wird zum Lackmustest, ob zumindest die offenkundigsten Qualzuchtmerkmale ausgeschlossen werden._
Salzburg, 29./30.8.: Auf dem Messegelände werden Hunde ohne Fell, ohne Schwanz, ohne Nasenrücken durch Ausstellungsringe geführt. Der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist offensichtlich, doch niemand schreitet ein. Nun wurden mehrere Anzeigen – betreffend Mexikanische Nackthunde, Französische Bulldoggen, Mopse und Griffons – eingebracht, und zwar gegen die Aussteller, die Veranstalter, die Verantwortlichen der Einlasskontrolle und die Formwertrichter, denn nur ihr Zusammenwirken ermöglicht diese Missachtung des Tierschutzrechts.
Dabei hätte die Behörde gar nicht bis zur Ausstellung warten müssen, denn bei diesen Rassen sind die Qualzuchtmerkmale durch die Rassestandards des internationalen Kynologieverbands (FCI), nach denen auf der Ausstellung prämiert wird, vorgegeben. Es kann von diesen Rassen nach FCI-Standard also kein einziger Hund rechtskonform ausgestellt werden.
Das ist dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) aber noch nicht Qualzucht genug. Bei seiner kommenden Ausstellung in Tulln (2.-4.10.) werden auch Nicht-FCI-Rassen zugelassen, darunter mit dem American Hairless Terrier eine weitere Nackthunderasse, die in Österreich gar nicht legal ausgestellt werden kann. „Damit demonstriert der ÖKV in provokanter Weise, dass er sich nicht um das Tierschutzrecht schert“, kritisiert Clemens Purtscher vom Kampagnenbüro Shifting Values. „Wenn sich der ÖKV nicht an die FCI-Vorgaben gebunden fühlt, könnte er ja jene Züchtungen zulassen, die aus Mops und Bulldogge wieder gesunde Hunde machen wollen. Stattdessen lädt er eine weitere Qualzuchtrasse zur Ausstellung ein.“
Eine umfassende Sachverhaltsdarstellung ergeht an die BH Tulln. „Wir erwarten, dass die Tullner Behörde noch vor der Ausstellung aktiv wird und klarstellt, dass die genannten Rassen nicht ausgestellt werden dürfen“, so Purtscher.
Vor einem Monat wurde ein Rechtsgutachten präsentiert, wonach bewusstes Wegschauen eine Beitragstäterschaft der Behörde und in bestimmten Fällen sogar Amtsmissbrauch begründen kann.
Shifting Values
Clemens Purtscher
Telefon: +43 677 61220082
E-Mail: c.purtscher@shiftingvalues.com
Website: https://www.shiftingvalues.com
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