ÖGB-Schuberth: Trauerzeit und längerer Kündigungsschutz nach Fehlgeburt sind wichtige Verbesserungen für betroffene Frauen

Geplante Neuregelung bringt mehr Schutz, mehr Unterstützung und mehr Rechtssicherheit

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüßt die von Bundesministerin Korinna Schumann vorgeschlagenen Verbesserungen für Frauen nach Fehlgeburten. Insbesondere die Gleichstellung von Fehlgeburten mit Totgeburten beim Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie die Einführung einer bezahlten Freistellung bedeuten einen wichtigen Fortschritt für Betroffene.

„Eine Fehlgeburt ist für viele Frauen und ihre Familien ein schwerer Schicksalsschlag. Es ist daher richtig, dass die Politik die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen verbessert und betroffenen Frauen die Zeit gibt, die sie für ihre körperliche und psychische Erholung brauchen“, sagt ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth.

Besonders positiv bewertet der ÖGB, dass künftig nach einer der Fehlgeburt ein viermonatiger Kündigungs- und Entlassungsschutz gelten soll. „Damit wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaften erfüllt. Bislang waren Frauen nach einer Fehlgeburt lediglich vier Wochen geschützt. Die neue Regelung würde deshalb deutlich mehr Sicherheit in einer ohnehin belastenden Lebenssituation bedeuten“, so Schuberth.

Auch die vorgesehene Freistellung zwischen vier und 16 Wochen nach Fehlgeburten ab der 16. Schwangerschaftswoche sei ein wichtiger Schritt. „Frauen brauchen nach einer Fehlgeburt Zeit, um einen tiefgreifenden Verlust zu verarbeiten. Ein eigener Freistellungsanspruch trägt dieser besonderen Situation Rechnung und ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Betroffenen”, betont Schuberth.

Für den ÖGB ist außerdem entscheidend, dass der bestehende Mutterschutz unangetastet bleibt. „Der Mutterschutz ist eine zentrale Errungenschaft für Arbeitnehmerinnen und darf nicht aufgeweicht werden. Umso wichtiger ist, dass nun eine Lösung vorgeschlagen wird, die betroffene Frauen unterstützt und gleichzeitig den umfassenden Schutzgedanken des Mutterschutzes wahrt“, so Schuberth abschließend.

WESENTLICHE VERBESSERUNGEN:

* Vier Monate Kündigungs- und Entlassungsschutz nach Fehlgeburten unabhängig von der Schwangerschaftswoche
* Freistellungsanspruch bei einer Fehlgeburt ab der 16. Schwangerschaftswoche
* Wahrung des bestehenden Mutterschutzes und mehr Rechtssicherheit für Betroffene

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