
Schallmeiner/Grüne: Rechnungshof bestätigt – die Ausgleichstaxe ist ein Papiertiger
Grüne fordern echte Reform der Beschäftigungspflicht, Wirtschaft und Bundesländer müssen ihre Blockade endlich aufgeben
„Der Rechnungshof bringt es auf den Punkt: Drei von vier Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen müssten, kaufen sich lieber um ein paar hundert Euro im Monat frei. Das ist kein Randproblem, sondern ein Systemfehler“, reagiert Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, auf den heute veröffentlichten Bericht zum Ausgleichstaxfonds. Das Prinzip ist einfach: Wer 25 oder mehr Beschäftigte hat, muss pro 25 Mitarbeiter:innen einen Menschen mit Behinderung anstellen oder eine Ausgleichstaxe zahlen. Mit diesem Geld werden Jobs, Arbeitsassistenz und Förderungen für Menschen mit Behinderungen finanziert. Das Ergebnis ist ernüchternd: Der Abstand bei der Beschäftigungsquote zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ist von 3,3 Prozentpunkten im Jahr 2010 auf 15 Prozentpunkte im Jahr 2024 gewachsen, obwohl die öffentlichen Mittel im selben Zeitraum inflationsbereinigt um 42,4 Prozent gestiegen sind. „Mehr Geld für Teilhabe war richtig und notwendig. Aber solange sich Unternehmen von ihrer Verantwortung freikaufen können, bleibt Inklusion am Arbeitsmarkt ein Lippenbekenntnis“, betont Schallmeiner.
Woran eine Reform seit Jahren scheitert, ist kein Geheimnis: „Die Wirtschaftsvertreter:innen blockieren jede ernsthafte Weiterentwicklung der Beschäftigungspflicht. Sie reden gerne vom Fachkräftemangel, lassen aber tausende qualifizierte Menschen mit Behinderungen links liegen. Wir haben diese Reform immer eingefordert und wir lassen da auch nicht locker“, so Schallmeiner. Ähnlich bei der Einstufung: Die Methoden zur Feststellung von Behinderungsgrad und Arbeitsunfähigkeit widersprechen laut Rechnungshof seit 2008 der UN-Behindertenrechtskonvention. Wer jung als arbeitsunfähig eingestuft wird, landet in einer Werkstätte und bekommt dort Taschengeld statt Lohn, ohne eigene Pension und ohne eigene Versicherung. Zuständig für Werkstätten und Behindertenhilfe sind die Länder, und genau dort wird gebremst. „Welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung bekommt, hängt in Österreich vom Bundesland ab. Dieses Postleitzahlen-Bingo muss endlich aufhören, und die Länder müssen bei Lohn statt Taschengeld endlich mitziehen“, fordert Schallmeiner.
Mit Sorge blickt Schallmeiner auf die Finanzlage des Fonds. Unter grüner Regierungsverantwortung hat der Sozialminister jedes Jahr zusätzliche Mittel beim Finanzminister verhandelt. Die aktuelle Bundesregierung hat 2025 keinen einzigen zusätzlichen Euro bereitgestellt, der Fonds rechnet deshalb mit einem Defizit von rund 100 Millionen Euro. Erst für heuer gibt es wieder Geld vom Bund, und auch das wird von Jahr zu Jahr deutlich weniger. Die Lücke wird damit nicht geschlossen, die Ausgaben des Fonds und damit die Unterstützung für Betroffene sollen sinken. „Gespart werden muss dort, wo der Rechnungshof Potenzial ortet: bei Überzahlungen in der Förderabwicklung und bei Verwaltungskosten, die bis heute niemand gesamthaft erfasst. Sicher nicht bei den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind“, so Schallmeiner.
Abschließend fordert er Sozialministerium und Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs ernsthaft umzusetzen: „Wir brauchen eine Beschäftigungspflicht, die wirkt, eine Einstufung, die Fähigkeiten statt Defizite sieht, Lohn statt Taschengeld und eine Finanzierung, auf die sich Betroffene verlassen können. Die Prüfer:innen haben den Befund geliefert. Jetzt ist die Regierung am Zug. Denn Menschen mit Behinderung haben sich Gerechtigkeit verdient. Wir Grüne setzen uns dafür ein und sind die einzige Alternative zum Stillstand der Regierung.“
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