AK Stilling: Sozialhilfe muss Sicherheitsnetz spannen!

Fall aus der Beratung der Sozialhilfe Wien zeigt: Für nicht erwerbsfähige Menschen ist eine gute Absicherung sehr wichtig

„Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, braucht guten Schutz“, sagt AK Sozial-Bereichsleiterin Ines Stilling. „Die Reform der Sozialhilfe muss eine verlässliche soziale Absicherung gewährleisten.“ Ein aktueller Fall aus der Sozialhilfe-Beratung Wien verdeutlicht das anschaulich: Eine junge Frau mit einem Grad der Behinderung von 100 Prozent erhielt monatelang keine Mindestsicherung und schlitterte dadurch unverschuldet in existenzielle Not.

Ein Fall aus der Sozialberatung Wien, mit der die AK zusammenarbeitet, zeigt, wie wichtig Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe ist: Frau S.*) hat aufgrund ihrer schweren gesundheitlichen Einschränkungen mittlerweile einen Grad der Behinderung von 100 Prozent. Davor lag er noch bei 60 Prozent. Sie erhielt laut eigenen Angaben kein Erinnerungsschreiben zur notwendigen Verlängerung der Mindestsicherung. Dadurch endete die Leistung unbeabsichtigt mit November 2025. Erst im Jänner 2026 bemerkte die Familie das Ausbleiben der Zahlungen, woraufhin sie umgehend einen neuen Antrag einbrachten.

Es begann ein Spießrutenlauf: Während für die ursprüngliche Leistungsgewährung das bereits im Mai 2025 erstellte Protokoll des Bezirksgerichts betreffend Unterhalt der Eltern als ausreichende Grundlage akzeptiert worden war, wurde dieses im neuerlichen Verfahren plötzlich nicht mehr anerkannt. Der Antrag wurde letztlich abgewiesen.

MINDESTSICHERUNG WIEDER SEIT MAI 2026 – VIER MONATE MINDESTSICHERUNG NOCH AUSSTÄNDIG, VERFAHREN LÄUFT

Für Frau S.*) und ihre Eltern bedeutete dies eine zusätzliche enorme Belastung in einer ohnehin herausfordernden Lebenssituation. Erst nach Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung Wien kam Bewegung in die Sache. Die Familie suchte daraufhin erneut das Bezirksgericht auf. Inzwischen erhält sie seit Mai 2026 wieder Mindestsicherung. Offen bleibt jedoch weiterhin die Zeit von Jänner bis April 2026, in der sie ohne die dringend benötigte Unterstützung auskommen musste. Sozialberatung Wien brachte eine Beschwerde wegen Nichtgewährung der Leistungen für diesen Zeitraum ein. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig.

Stilling: „Wir müssen Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, besser unterstützen. Das ist nur einer von vielen Fällen, der zeigt, wie wichtig eine ausreichende Höhe der Leistung ist, aber auch, dass Dauerleistungen permanent zuerkannt werden. Das spart außerdem viel Arbeit in der Verwaltung.“ Zudem müssen die Bezieher:innen dauerhaft in die Krankenversicherung einbezogen werden und die Verpflichtung für Erwachsene, von den Eltern Unterhalt einzufordern, entfallen. „Egal, welche Widrigkeiten das Leben bringt: Die Sozialhilfe muss der feste Boden unter den Füßen der Menschen sein“, so Stilling.

*) Name geändert

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: doris.strecker@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at

Ausschließlich für Medienanfragen!

Für alle anderen Anfragen: So erreichen Sie uns:
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender