Digitaler Euro statt Bargeld: Worauf Verbraucher in Österreich sich einstellen sollten

Der digitale Euro ist im Oktober 2026 noch kein Zahlungsmittel für die breite Bevölkerung. Seine Einführung wird jedoch konkreter: Die Europäische Zentralbank bereitet einen Praxistest vor, an dem auch österreichische Zahlungsdienstleister beteiligt sind. Eine mögliche Ausgabe für Verbraucher wird frühestens ab 2029 angestrebt. Damit stellt sich zunehmend die Frage, was die neue Form des Euro im Alltag tatsächlich verändern würde. Für Österreich ist dabei besonders interessant, dass Bargeld weiterhin eine wichtige Zahlungsform ist. Der digitale Euro soll es daher nicht ersetzen, sondern um eine digitale Möglichkeit ergänzen.

Neue Wege beim Bezahlen

Bezahlt wird heute auf ganz unterschiedliche Weise: im Geschäft mit Bargeld, Karte oder Smartphone, im Internet per Überweisung, Karte oder Wallet oder direkt über digitale Zahlungsdienste. Dabei hat sich das Bezahlen in den vergangenen Jahren deutlich in den digitalen Raum verlagert. Onlinehandel, kontaktlose Kartenzahlungen und mobile Wallets haben neue Möglichkeiten geschaffen, Geld schnell und unabhängig vom Ort zu übertragen.

Besonders vielfältig zeigt sich das im iGaming, wo neben klassischen Karten- und Überweisungsverfahren auch digitale Wallets und spezialisierte Zahlungsangebote, wie etwa spezialisierte Wallets, zum Einsatz kommen. Die Seriosität der Angebote hängt dabei allerdings nicht allein von der Zahlungsweise ab: Branchenexperten wie Casino Groups beschreiben verschiedene Lizenzmodelle, unter denen regulierte Anbietern global agieren. Eine entsprechende Auswahl an verlässlichen Zahlungsmethoden ist dabei auch bei den von Casino Groups verglichenen Betreibern ein wichtiges Kriterium.

Auch im internationalen E-Commercel stehen Verbrauchern je nach Anbieter und Land unterschiedliche Karten, Wallets, Sofortzahlverfahren und weitere digitale Zahlungswege zur Verfügung. Mit dem digitalen Euro soll nun eine weitere Form des digitalen Bezahlens hinzukommen: digitales Zentralbankgeld für den täglichen Zahlungsverkehr.

Bargeld bleibt in Österreich dennoch wichtig. Mehr als die Hälfte der Zahlungen im stationären Handel wurde 2025 bar abgewickelt. Der digitale Euro soll Banknoten und Münzen daher nicht ersetzen, sondern das bestehende Angebot ergänzen.

Was passiert mit den Zahlungsdaten?

Beim digitalen Euro gehört der Datenschutz zu den zentralen Vorgaben. Besonders weitreichend soll der Schutz bei Offline-Zahlungen sein. Wenn eine Zahlung ohne bestehende Internetverbindung abgewickelt wird, sollen die Transaktionsdaten grundsätzlich nur den beteiligten Personen zugänglich sein. Das soll ein Datenschutzniveau ermöglichen, das stärker an Bargeld erinnert.

Bei Online-Zahlungen soll das Eurosystem keine Zuordnung zwischen einer einzelnen Zahlung und der Identität des Zahlenden herstellen können. Die Zahlungsdaten werden dafür so verarbeitet, dass die Europäische Zentralbank nicht erfährt, welcher konkrete Nutzer welchen Betrag an welchen Empfänger überwiesen hat. Die Identifizierung des Kunden bleibt bei der Bank oder dem Zahlungsdienstleister, über den die Zahlung abgewickelt wird. Diese Anbieter müssen ihre Kunden weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben identifizieren und Transaktionen auf mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung prüfen.

Für Verbraucher bedeutet das: Die EZB erhält nicht einfach einen vollständigen Überblick über ihre persönlichen Zahlungsvorgänge. Datenschutz bedeutet beim digitalen Euro aber auch nicht, dass jede Zahlung anonym wäre. Zahlungsdienstleister müssen ihre gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten weiterhin erfüllen.

Entscheidend ist die Trennung zwischen dem Eurosystem und den Zahlungsdienstleistern, die für ihre Kunden weiterhin bestimmte gesetzliche Prüfungen durchführen müssen.

Wer darf die Daten nutzen?

Für die Nutzung personenbezogener Daten gelten beim digitalen Euro zusätzliche Grenzen. Zahlungsdienstleister sollen die Daten ihrer Kunden grundsätzlich nur insoweit verarbeiten dürfen, wie dies für die Bereitstellung des digitalen Euro und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Eine kommerzielle Auswertung der Daten, etwa für personalisierte Werbung oder andere eigene Geschäftszwecke, soll nicht ohne die Einwilligung des Kunden möglich sein.

Damit unterscheidet sich der digitale Euro auch vom Geschäftsmodell vieler digitaler Dienste, bei denen Zahlungs- und Nutzungsdaten für weitere Angebote ausgewertet werden können. Die geplante Regelung sieht für das Eurosystem selbst ebenfalls eine strikte Begrenzung vor: Es soll nur die Daten verarbeiten, die für seine Aufgaben im Zahlungssystem erforderlich sind. Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben soll von unabhängigen Datenschutzbehörden überwacht werden.

Wann kommt der digitale Euro?

Noch ist der rechtliche Rahmen auf EU-Ebene nicht endgültig beschlossen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben ihre jeweiligen Positionen vorgelegt, nun müssen die offenen Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Erst danach kann die endgültige Entscheidung über die Einführung getroffen werden.

Für die zweite Hälfte 2027 ist ein zwölfmonatiger Praxistest vorgesehen. Dabei soll der digitale Euro unter realen Bedingungen erprobt werden. Auch Österreich ist daran beteiligt: Mit RBI und BAWAG nehmen zwei österreichische Zahlungsdienstleister an dem Projekt teil. Für die breite Bevölkerung bedeutet der Pilot jedoch noch keine allgemeine Nutzungsmöglichkeit.

Die EZB strebt eine erste Ausgabe frühestens 2029 an. Das ist jedoch kein feststehender Einführungstermin. Voraussetzung sind eine rechtzeitige Einigung über die gesetzlichen Grundlagen und anschließend die Entscheidung des EZB-Rats, den digitalen Euro tatsächlich auszugeben.

Was passiert bei einer Störung?

Der digitale Euro soll nicht davon abhängig sein, dass eine einzelne Bank oder ein einzelner Zahlungsdienstleister dauerhaft funktioniert. Das Konzept sieht deshalb eine Infrastruktur vor, bei der die Guthaben der Nutzer beim Eurosystem abgesichert sind. Fällt der bisher genutzte Zahlungsdienstleister aus, soll ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich sein, ohne dass das digitale Euro-Guthaben verloren geht.

Auch für den Zahlungsverkehr selbst sind mehrere Ebenen vorgesehen. Die Infrastruktur des Eurosystems soll auf mehrere geografische Regionen verteilt werden. Dadurch soll das System auch bei technischen Störungen oder Ausfällen einzelner Komponenten funktionsfähig bleiben. Zusätzlich bietet die geplante Offline-Funktion eine Möglichkeit, Zahlungen auch dann vorzunehmen, wenn gerade keine Internetverbindung verfügbar ist.

Mehr als eine digitale Wallet

Der digitale Euro soll nicht nur eine weitere App für Kartenzahlungen werden. Vorgesehen sind zusätzliche Funktionen, die bei heutigen Zahlungsmethoden nicht überall verfügbar sind. Dazu gehören etwa wiederkehrende Zahlungen und sogenannte bedingte Zahlungen. Bei einer solchen Transaktion kann ein Betrag zunächst reserviert und erst dann endgültig übertragen werden, wenn eine vorher festgelegte Bedingung erfüllt ist – beispielsweise die Lieferung einer Ware.

Innerhalb des Euroraums soll der digitale Euro grenzüberschreitend nutzbar sein; perspektivisch sind auch Verbindungen zu Zahlungssystemen außerhalb des Euroraums vorgesehen.

Der digitale Euro soll dabei nicht so gestaltet werden, dass sein Einsatz technisch auf bestimmte Waren, Orte oder Zeiträume beschränkt werden kann. Die zusätzlichen Funktionen betreffen vielmehr die Abwicklung einer Zahlung und werden vom Nutzer beziehungsweise von beteiligten Diensten ausgelöst. Die EZB untersucht darüber hinaus weitere Anwendungen, darunter elektronische Belege, Zahlungen mit mehreren Beteiligten und sogenannte Micropayments.

Damit würde der digitale Euro vor allem eine weitere Möglichkeit schaffen, im Alltag digital zu bezahlen.

Bild: KI generiertes Symbolbild