Fürlinger: Strafvollzug muss Sicherheit gewährleisten, Rückfälle verhindern und Menschenwürde achten

ÖVP-Justizsprecher: Herausforderungen im Strafvollzug gemeinsam lösen

„Unser Ziel muss ein Strafvollzug sein, der Sicherheit gewährleistet, Rückfälle verhindert und die Menschenwürde achtet. Das sind wir der Bevölkerung ebenso schuldig wie den Bediensteten und den Menschen, die ihre Strafe verbüßen“, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger anlässlich der Debatte zur Strafvollzugsnovelle im Nationalrat und verweist auf ein Zitat von Winston Churchill, der bereits 1910 im Rahmen einer Unterhausdebatte sagte, dass die Haltung der Öffentlichkeit zum Umgang mit Verbrechen und Straftätern einer der verlässlichsten Prüfsteine für die Zivilisation eines Landes sei.

Die jüngsten Vorfälle in österreichischen Justizanstalten haben den Strafvollzug wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. „Unsere Haftanstalten sind überbelegt und die Justizwache, für die ich auch an dieser Stelle eine Lanze brechen will, ist unterbesetzt. Diese Probleme haben sich über viele Jahre und Jahrzehnte aufgebaut. Es wäre daher falsch, sie der aktuellen Bundesregierung oder der Justizministerin anzulasten. Es ist aber unsere Verantwortung, die bestehenden Herausforderungen Schritt für Schritt zu lösen“, so Fürlinger.

Das Strafvollzugsgesetz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag: „Der Vollzug soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen, den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie von weiteren Straftaten abhalten. Wegsperren allein genügt also nicht. Wer eines Tages wieder unser Nachbar sein soll, soll aus der Haft nicht gefährlicher zurückkehren, als er hineingegangen ist. Resozialisierung ist deshalb kein Zugeständnis an die Täter, sondern gelebter Opferschutz und sogar Sicherheitspolitik“, unterstreicht der ÖVP-Justizsprecher.

Dafür braucht es aber auch geeignete Rahmenbedingungen. Bessere Betreuung, therapeutische Angebote, Qualifizierung während der Haft und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Entlassung sind wichtige Bausteine, um Rückfälle zu vermeiden. „Straffällige Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen beispielsweise eine Betreuung, die ihrer jeweiligen Situation gerecht wird.“ Der Maßnahmenvollzug muss daher ebenso als Aufgabe des Gesundheitssystems verstanden werden“, betont Fürlinger. „All das kostet Geld, aber Rückfälle verursachen menschliches Leid und erhebliche gesellschaftliche Folgekosten. Aber jeder Euro, der Rückfälle verhindert, spart ein Vielfaches an menschlichem Leid und an gesellschaftlichen Folgekosten. Der Strafvollzug ist dabei der Menschenwürde verpflichtet, wie es Verfassung und Europäische Menschenrechtskonvention vorgeben.“ „Die Würde endet nicht an der Gefängnismauer; sie ist der Maßstab, an dem sich der Vollzug messen lassen muss“, betont der ÖVP-Justizsprecher abschließend. (Schluss)

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