
Diakonie zur Sozialhilfe: Bei Wohnkosten entlasten, vor Delogierung schützen!
Mit angemessenen Wohnkosten flexibel helfen, Wohnkostenpauschale in allen Bundesländern etablieren
„Die Belastungen durch die steigenden Wohn- und Energiekosten können viele nicht mehr stemmen“, ruft die Diakonie den Verhandlern von Bund und Ländern die aktuelle Situation in Erinnerung. „Der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen ist bei Sozialhilfebeziehenden fast doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der Bevölkerung. Es braucht eine Wohnkostenpauschale in allen Bundesländern. Das muss im Grundsatzgesetz verankert sein. Und Wohnbeihilfen dürfen nicht mehr angerechnet werden“, so Diakonie-Direktorin Maria Moser.
„Eine weitere Möglichkeit wäre, die Wohnkosten aus dem Richtsatz zu lösen und die tatsächliche Wohnkosten – soweit angemessen – direkt zu zahlen“. Die Sozialhilfe sollte jedenfalls auch das Ziel haben, vor Delogierung zu schützen.
VERBINDLICHE MINDESTSTANDARDS BEIM WOHNEN
Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten die dafür vorgesehenen Leistungen der Sozialhilfe, müssen Betroffene die entstehende Differenz aus den Mitteln bestreiten, die eigentlich zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts vorgesehen sind. Damit stehen insbesondere für Ernährung, Kleidung, Gesundheit und soziale Teilhabe weniger Mittel zur Verfügung und das sozialhilferechtliche Existenzminimum wird faktisch unterschritten.
Wir stehen vor dem strukturellen Problem, dass bereits bisher eine ausreichende Absicherung des Wohnbedarfs fehlt. Die Leistungen zur Deckung der Wohnkosten sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet und gewährleisten keine verlässliche Deckung der tatsächlichen angemessenen Wohnkosten. Aufgrund der erheblichen regionalen Unterschiede bei den Wohnkosten sind bundesländerspezifische Detailregelungen sinnvoll; auf Bundesebene müssen jedoch verbindliche Mindeststandards für die Absicherung des Wohnbedarfs festgelegt werden. Diese müssen den tatsächlichen angemessenen und ortsüblichen Miet-, Betriebs- und Energiekosten sowie deren Entwicklung Rechnung tragen. Wohnbeihilfen sollten diese Absicherung ergänzen, nicht ersetzen.
RECHT AUF HILFE FÜR GEWALTBETROFFENE FRAUEN
Voraussetzung dafür, dass sich Frauen aus Gewaltsituationen befreien und ihre Wohnsituation stabilisieren können, ist ausreichende Existenzsicherung. „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss den verlässlichen und raschen Zugang zu Sozialhilfe für ausnahmslos alle von Gewalt betroffenen Frauen in Österreich sicherstellen. Eine Regelung für von Gewalt betroffene Frauen muss als Rechtsanspruch formuliert sein, nicht als „kann“-Leistung aus einem Fonds“, so die Diakonie Direktorin.
Diakonie Österreich
Dr. Roberta Rastl
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