
ÖAMTC-Beobachtung: Mehr als ein Viertel blinkt falsch oder gar nicht
Strafrahmen reicht bis zu 726 Euro – auch Radfahrende verzichten oft auf Handzeichen
Der Mobilitätsclub hat im Sommer 2026 über 6.200 Abbiegevorgänge im Straßenverkehr untersucht. Das Ergebnis: Mehr als ein Viertel der Verkehrsteilnehmer:innen zeigte falsch oder gar nicht an, wohin es geht – per Blinker oder, auf dem Rad, mittels Handzeichen. Trotz leicht positiver Tendenz sieht ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé deutlichen Aufklärungsbedarf: “Bei ähnlichen Erhebungen 2016 und 2019 lag der Anteil korrekter Blinkvorgänge – damals haben wir nur Kfz-Lenker:innen beobachtet – bei 62 bzw. 66 Prozent. Der Anstieg auf aktuell 73 Prozent ist zwar erfreulich, dennoch gilt: Verzichtet man auf Blinker oder Handzeichen, müssen Andere raten, was man vorhat. Das wirkt sich wiederum auf den Verkehrsfluss aus und kann schlimmstenfalls sogar zu Unfällen führen.”
Erstmals wurden heuer auch Radfahrende beobachtet. Hier zeigte sich, dass nur 45 Prozent von rund 300 Radler:innen beim Abbiegen ein korrektes Handzeichen gaben. „Ein Handzeichen am Rad heißt, eine Hand vom Lenker zu nehmen, oft genau dann, wenn man ohnehin bremst oder ausweicht. Das kann unangenehm sein – dennoch müssen andere sehen können, wohin man fährt“, so der ÖAMTC-Experte. Busfahrer:innen kamen laut Beobachtung auf 84 Prozent, Pkw-Lenker:innen auf 75 Prozent korrekt angezeigte Abbiegevorgänge. Der Strafrahmen für falsches oder gar kein Blinken reicht übrigens bis zu 726 Euro, in der Praxis ist eine Organstrafverfügung von 55 bis 75 Euro zu erwarten.
BEOBACHTUNG ZEIGT DEFIZITE BEI VORRANGSTRASSEN UND KREISVERKEHREN
Am zuverlässigsten wurden Blinker und Handzeichen laut der aktuellen Beobachtung an Kreuzungen ohne Ampel gesetzt (90 Prozent). Bei „abbiegenden Vorrangstraßen“ – also an Kreuzungen, an denen die Vorrangstraße nicht geradeaus führt – waren es hingegen nur 56 Prozent. Nosé: “In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, dass jedes Abbiegen – und genau darum handelt es sich hier – rechtzeitig und während des gesamten Vorganges anzuzeigen ist. Die Beobachtung legt nahe, dass das Wissen um diese Regel häufig fehlt.”
Auffällig waren auch die Defizite im Kreisverkehr: Bei knapp einem Drittel der beobachteten Ausfahrvorgänge wurde gar kein Richtungswechsel angezeigt, obwohl gerade hier eine klare Verständigung entscheidend ist. „Fehlt das Signal beim Verlassen, können nachfolgende oder einfahrende Verkehrsteilnehmer:innen die Absicht nicht rechtzeitig erkennen“, stellt Nosé klar. Das immer wieder zu beobachtende Blinken beim Einfahren ist hingegen nicht zulässig.
ÖAMTC-TIPPS FÜR BLINKER UND HANDZEICHEN
* AUCH WENN NIEMAND ZU SEHEN IST. Wer immer blinkt, macht weniger Fehler, wenn es darauf ankommt – abgesehen davon, dass die Vorschrift ohnehin immer gilt. Und: Autos im toten Winkel oder Radfahrende hinter einer Kurve sind schnell übersehen.
* RECHTZEITIG BLINKEN. Weder zu früh, noch zu spät, denn nur so können sich andere darauf einstellen – z. B. Fußgänger:innen oder Radfahrende im Stadtverkehr.
* ERST SCHAUEN, DANN ABBIEGEN. Der Blinker ersetzt den Blick nicht. Vorher vergewissern, dass niemand gefährdet oder behindert wird, beim Spurwechsel mit Schulterblick.
* HÄNDE FREI. Wer gerade Navi, Radio oder Klimaanlage bedient, vergisst oft auf den Blinker.
ABBIEGE- UND BLINKVERHALTEN 2026 – ERGEBNISSE IM ÜBERBLICK
BEOBACHTET RICHTIG NICHT FALSCH
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