
EQS-CMS: Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. §
119 Abs. 9 BörseG
Andritz AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
28.10.2026 / 17:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
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Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f)
über die beabsichtigte Umsetzung eines Long-Term-Incentive-Programms für
Führungskräfte und ausgewählte Talente der ANDRITZ-GRUPPE (Performance
Share Unit Plan)
Graz, 28. Oktober 2026. Die ANDRITZ AG beabsichtigt, rund 300
Führungskräfte und ausgewählte Talente der ANDRITZ-GRUPPE im Rahmen eines
langfristigen leistungsorientierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms am
Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen („PSU Programm“).
1. Beweggründe des PSU Programms
Im Rahmen des PSU Programms werden den Teilnehmern, im Vergleich zu
bisherigen vergleichbaren Programmen der ANDRITZ-GRUPPE, anstelle einer
fixen Anzahl von Aktienoptionen, (vorläufig) virtuelle Performance Share
Units („PSU“) gewährt. Die Anzahl der (vorläufig) gewährten PSU ergibt
sich aus einer Zielvergütung in Prozent des Grundgehalts, dividiert durch
den durchschnittlichen Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie während der letzten
60 Börsentage vor Beginn einer Performance-Periode. Die (endgültige)
Anzahl an PSU wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode in
Abhängigkeit der Erfüllung der nachstehend näher spezifizierten
Leistungskriterien bestimmt.
Die (endgültige) Bedienung des PSU Programms erfolgt durch die Lieferung
von ANDRITZ-Aktien. Die hierfür erforderlichen Aktien werden aus dem im
Rahmen von Aktienrückkäufen akkumulierten Aktienpool bereitgestellt. Der
Aktienbedarf für die Bedienung des PSU Programms für die Performance
Perioden 2026-2028 und 2027-2029 wird bei Zielerreichung von 100% rund
150.000 Aktien und bei maximaler Zielerreichung rund 225.000 Aktien (pro
Tranche) betragen.
Für die teilnahmeberechtigten Personen des PSU Programms bestehen bereits
diverse Programme zur langfristigen Partizipation am Unternehmenserfolg
der ANDRITZ-GRUPPE. Für teilnahmeberechtigte Personen besteht jedenfalls
die Möglichkeit ab dem 1. Jänner 2027 bzw. auch rückwirkend zum 1. Jänner
2026 am PSU Programm teilzunehmen (Opting-In-Modell).
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG nehmen
am PSU Programm nicht teil. Das PSU Programm ist jedoch derart
ausgestaltet, dass dieses – mit geringfügigen Abweichungen – die
Leistungskriterien des aktuellen Programms zur langfristigen Partizipation
am Unternehmenserfolg des Vorstands der ANDRITZ AG widerspiegelt. Damit
soll ein langfristig ausgerichteter Interessengleichklang zwischen
Vorstand einerseits und den Führungskräften und ausgewählten Talenten
andererseits erreicht werden.
2. Ziele und Grundsätze des PSU Programms
Ziel des PSU Programms ist es, die Höhe der variablen Gehaltsbestandteile
direkt an die Entwicklung der Gesellschaft und des Aktienkurses des
Unternehmens zu koppeln. Dafür ist das PSU Programm an vorab festgelegte,
messbare, langfristige und nachhaltige Kriterien gebunden. Es
berücksichtigt finanzielle und nicht-finanzielle (ESG-)Ziele.
Die endgültige Anzahl der einem Teilnehmer zuzuteilenden PSU bemisst sich
an drei Leistungskriterien:
• der relativen Gesamtaktionärsrendite (Total Shareholder Return – TSR)
im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX® Europe 600 Industrial Goods
& Services Index;
• dem Comparable EBITA der ANDRITZ-GRUPPE; sowie
• den ESG-Zielen.
Die Leistung wird über eine dreijährige Performance-Periode gemessen. Ein
Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien ist für die Teilnehmer nicht
erforderlich.
Performance-bezogene Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind bei
börsennotierten Unternehmen üblich und weit verbreitet. Die Beteiligung am
Unternehmenserfolg in Form von Aktien ist ein wesentliches Mittel zur
Stärkung der Mitarbeiterbindung und trägt dazu bei, das Unternehmen als
Arbeitgeber attraktiver zu machen. Indem die Teilnehmer als Aktionäre am
Unternehmenserfolg beteiligt werden, schafft das PSU Programm einen
zusätzlichen Anreiz für die Teilnehmer, zum Erfolg der ANDRITZ-GRUPPE
beizutragen.
3. Anzahl und Verteilung der zu gewährenden PSU und Geltungsdauer des PSU
Programms
Rund 300 Führungskräfte und ausgewählte Talente der ANDRITZ-GRUPPE sollen
die Möglichkeit bekommen, am PSU Programm teilzunehmen. Für
teilnahmeberechtigte Personen besteht jedenfalls die Möglichkeit ab dem 1.
Jänner 2027 bzw. auch rückwirkend zum 1. Jänner 2026 am PSU Programm
teilzunehmen (Opting-In-Modell). Teilnahmeberechtigte Personen, die nicht
am PSU Programm teilnehmen, sind weiterhin über andere Programme
langfristig am Unternehmenserfolg der ANDRITZ-GRUPPE beteiligt.
Im Rahmen des PSU Programms werden den Teilnehmern, im Vergleich zu
bisherigen vergleichbaren Programmen der ANDRITZ-GRUPPE, anstelle einer
fixen Anzahl von Aktienoptionen, (vorläufig) virtuelle PSU gewährt. Die
Anzahl der bedingt gewährten PSU ergibt sich aus einer Zielvergütung in
Prozent des Grundgehalts, dividiert durch den durchschnittlichen
Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie während der letzten 60 Börsentage vor Beginn
der Performance-Periode. Die (endgültige) Anzahl an PSUs wird nach Ablauf
der dreijährigen Performance-Periode in Abhängigkeit der Erfüllung der
nachstehend näher spezifizierten Leistungskriterien bestimmt.
Die (endgültige) Bedienung des PSU Programms erfolgt durch die Lieferung
von ANDRITZ-Aktien. Die hierfür erforderlichen Aktien werden aus dem im
Rahmen von Aktienrückkäufen akkumulierten Aktienpool bereitgestellt. Der
Aktienbedarf für die Bedienung des PSU Programms für die Performance
Perioden 2026-2028 und 2027-2029 wird bei Zielerreichung von 100% rund
150.000 Aktien und bei maximaler Zielerreichung rund 225.000 Aktien (pro
Tranche) betragen.
Eine Performance-Periode des PSU Programms beträgt jeweils drei
Geschäftsjahre der ANDRITZ-GRUPPE und beginnt somit jeweils am ersten
Jänner und endet jeweils nach Ablauf von drei Geschäftsjahren am 31.
Dezember. Beispiel: Die Performance-Periode 2027-2029 beginnt am 1. Jänner
2027 und endet am 31. Dezember 2029.
Die Lieferung der ANDRITZ-Aktien erfolgt im Monat nach der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das letzte
Geschäftsjahr der Performance-Periode beschließt.
4. Leistungskriterien
Die drei Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A Relativer TSR 40%
Kriterium B Comparable EBITA 50%
Kriterium C ESG-Ziele 10%
Ausgenommen das Kriterium A) (Relativer TSR) werden die jeweiligen Werte
(Schwellenwert, Zielwert und Maximalwert) innerhalb eines
Leistungskriteriums vor Beginn einer Performance-Periode für diese
Performance-Periode vom Vorstand (unter Bedachtnahme der Vergütungsziele
für den Vorstand) festgelegt.
Die Leistungskriterien im Detail:
• Kriterium A) – Relativer Total Shareholder Return
40% der jedem Teilnehmer bedingt gewährten PSU bemessen sich am relativen
TSR (Total Shareholder Return – Gesamtaktionärsrendite). Der TSR ist die
prozentuelle Veränderung des Aktienkurses während der Performance-Periode
unter Berücksichtigung fiktiv reinvestierter Dividenden und aller
Kapitalmaßnahmen. Maßgeblich ist jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse
der Aktie während der letzten 60 Börsentage vor Beginn bzw. vor Ende der
Performance-Periode.
Der TSR wird für ANDRITZ und alle Unternehmen des STOXX® Europe 600
Industrial Goods & Services Index (Zusammensetzung zu Beginn der
Performance-Periode) berechnet und aufsteigend gereiht. Das so ermittelte
Perzentil bestimmt den Zuteilungsfaktor.
Der Vorstand kann die Vergleichsgruppe für künftige Performance-Perioden
anpassen, wenn die Indexunternehmen nicht mehr als Vergleich geeignet
sind.
Im Unterschied zu den beiden weiteren Leistungskriterien werden
Schwellenwert, Zielwert und Maximalwert für den relativen TSR nicht vom
Vorstand vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode festgelegt, sondern
sind für sämtliche Performance-Perioden in diesem Plan wie folgt
festgelegt:
Relativer TSR Zuteilungsfaktor
Unter dem 35. Perzentil 0%
Am 35. Perzentil (Schwellenwert) 50%
Am 55. Perzentil (Zielwert) 100%
Ab dem 75. Perzentil (Maximalwert) 150%
• Kriterium B) – Comparable EBITA
50% der jedem Teilnehmer bedingt gewährten PSU bemessen sich am Comparable
EBITA der ANDRITZ-GRUPPE für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen
Performance-Periode. Maßgeblich ist das berichtete Comparable EBITA der
ANDRITZ-GRUPPE. Für die Ermittlung ist der Konzernabschluss des letzten
Geschäftsjahres einer Performance-Periode mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk maßgeblich. Im Zweifelsfall entscheidet der
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Schwellenwert, Zielwert und Maximalwert werden vom Vorstand vor Beginn
einer Performance-Periode im Einklang mit den strategischen Zielen
festgelegt.
• Kriterium C) – ESG-Ziele
10% der jedem Teilnehmer bedingt gewährten PSU bemessen sich an den
ESG-Zielen. Die jeweiligen ESG-Ziele für eine Performance-Periode werden
vom Vorstand vor Beginn der jeweiligen Performance-Periode samt Gewichtung
untereinander aus einem aus der ESG-Roadmap abgeleiteten Portfolio
auswählt. Dieses Portfolio umfasst insbesondere die folgenden Punkte:
• Umwelt: Reduktion des Wasserverbrauchs, der Treibhausgasemissionen und
des Abfallaufkommens.
• Soziales: Reduktion der jährlichen Häufigkeitsrate von Arbeitsunfällen
mit Ausfallzeit (Lost Time Injury Frequency Rate – LTIFR) und
Mitarbeiterengagement.
• Governance: Anteil des Beschaffungsvolumens bei bewerteten
Lieferanten.
Die Leistungskriterien orientieren sich insbesondere an der
Vergütungspolitik des Vorstandes der ANDRITZ AG, weshalb die
Vergütungspolitik 2025 für detaillierte Ausführungen zu den einzelnen
Leistungskriterien herangezogen werden kann (Punkt 5.2.2 der
Vergütungspolitik). Im Unterschied zur Vergütungspolitik des Vorstandes
sieht das PSU Programm jedoch vor, dass nicht das EBITA sondern das
Comparable EBITA als Kriterium B) herangezogen wird. Weiters besteht für
Teilnehmer am PSU Programm keine Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership
Guideline).
Die Vergütungspolitik des Vorstandes der ANDRITZ-Gruppe kann [3]hier
abgerufen werden.
Für jedes Kriterium gilt jedenfalls:
• falls der Schwellenwert nicht erreicht wird, beträgt der
Zuteilungsfaktor 0%;
• bei genauem Erreichen des Schwellenwertes beträgt der Zuteilungsfaktor
50%;
• bei Erreichen des Zielwertes beträgt der Zuteilungsfaktor 100%; und
• bei Erreichen oder Überschreiten des Maximalwertes beträgt der
Zuteilungsfaktor 150%.
Bei Überschreiten des Maximalwerts gibt es somit keine weitere Erhöhung
des Zuteilungsfaktors; dieser beträgt in einem solchen Fall immer 150%.
Zwischen Schwellenwert, Zielwert und Maximalwert wird jeweils linear
interpoliert (50% bis 150%).
Mit Ausnahme des Kriteriums A) (Relativer TSR), werden Schwellenwert,
Zielwert und Maximalwert vom Vorstand vor Beginn der jeweiligen
Performance-Periode festgelegt.
Die endgültige Anzahl der PSU ist je Kriterium mit 150% der bedingt
gewährten PSU begrenzt; jede PSU berechtigt höchstens zum Bezug einer
ANDRITZ-Aktie.
Die drei Kriterien sind unabhängig voneinander. Je Kriterium wird die
Anzahl der bedingt gewährten PSU mit dem jeweiligen Zuteilungsfaktor
multipliziert. Die endgültige Anzahl ist die gewichtete Summe daraus.
Damit ist die endgültige Anzahl der PSU gesamthaft ebenfalls mit 150% der
bedingt gewährten PSU begrenzt (Gesamtzuteilungsfaktor).
Die Lieferung der ANDRITZ-Aktien erfolgt im Monat nach der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das letzte
Geschäftsjahr der Performance-Periode beschließt (siehe Punkt 3).
5. Bedingungen der Gewährung und Auszahlung
PSU sind bedingt gewährte, nicht übertragbare virtuelle Aktien, die
während der Performance-Periode ausschließlich als Berechnungsgrundlage
dienen. Ihre Gewährung begründet keine Aktionärsrechte. Nach Ablauf der
Performance-Periode wird der sich aus der Berechnung ergebende Nettobetrag
durch Lieferung von ANDRITZ-Aktien durch die ANDRITZ AG beglichen.
Die bedingt gewährten PSU sind nicht übertragbar.
Die im Rahmen des PSU Programms tatsächlich zugeteilten und gelieferten
Aktien unterliegen keiner Aktienhalteverpflichtung.
Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Leistungen aus dem PSU Programm, wenn
sie das Dienstverhältnis vorzeitig selbst beenden oder dieses von der
Gesellschaft vorzeitig aus wichtigem Grund beendet wird. Eine vorzeitige
Eigenkündigung aus wichtigen Gründen, etwa aus gesundheitlichen Gründen,
führt nicht zum Verlust des bis dahin erworbenen Anspruchs. Beginnt oder
endet das Dienstverhältnis sonst während der Performance-Periode, werden
die Leistungen aliquot angepasst. Bei einvernehmlicher Beendigung richten
sich die Folgen nach der Auflösungsvereinbarung.
Bei außerordentlichen Ereignissen (z.B. Erwerb oder Veräußerung von
Unternehmensteilen, Kapitalmaßnahmen, Umgründungen, etc.) kann der
Vorstand Leistungskriterien sowie Schwellenwert, Zielwert und Maximalwert
angemessen anpassen. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten nicht
als außerordentliches Ereignis.
Ein Ausübungspreis ist nicht vorgesehen, da es sich nicht um
Aktienoptionen handelt. Grundlage der Berechnung ist die Anzahl der
bedingt gewährten PSU, die sich aus der Zielvergütung dividiert durch den
durchschnittlichen Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie während der letzten 60
Börsentage vor Beginn der Performance-Periode ergibt. Die endgültige
Anzahl der PSU ergibt sich durch Multiplikation mit dem
Gesamtzuteilungsfaktor.
Der Wert der Leistung (Bruttobetrag) entspricht der endgültigen Anzahl der
PSU multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie
60 Börsentage vor Ende einer Performance-Periode. Übersteigt der
Bruttobetrag 200% der Zielvergütung, wird die Anzahl der zu übertragenden
Aktien entsprechend gekürzt.
Die Gesellschaft berechnet die auf den Bruttobetrag anfallenden Steuern,
behält diese ein und führt sie ab. Der Nettobetrag wird in ANDRITZ-Aktien
geleistet.
Die Gesellschaft kann die Lieferung von Aktien aus dem PSU Programm
aussetzen oder bereits gelieferte Aktien bzw. deren Gegenwert
zurückfordern, wenn der geprüfte Konzernabschluss oder sonstige
Berechnungsgrundlagen nachträglich wegen objektiver Fehlerhaftigkeit
korrigiert werden müssen (Clawback). Bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Sorgfaltspflichten oder interner
Richtlinien kann der Vorstand die Leistungen aus dem PSU Programm
teilweise oder vollständig kürzen bzw. bereits gelieferte Aktien oder
deren Gegenwert zurückfordern (Compliance-Malus). Der
Rückforderungsanspruch besteht bis zu drei Jahren nach Lieferung.
6. Anzahl der in der Vergangenheit eingeräumten Aktienoptionsprogramme
unter Anführung der gewährten Optionen und Verteilung auf Mitarbeiter,
Führungskräfte und ausgewählte Talente und die Organe unter Angabe der
jeweils zur Zeichnung verfügbaren Aktienanzahl
Aktuell laufende Aktienoptionsprogramme:
• Aktienoptionsprogramm 2020:
1.223.750 Aktienoptionen für 116 Führungskräfte und 9 ausgewählte Talente
ausgegeben.
• Aktienoptionsprogramm 2022:
1.291.500 Aktienoptionen für 128 Führungskräfte und 16 ausgewählte Talente
ausgegeben.
• Aktienoptionsprogramm 2024:
1.455.000 Aktienoptionen für 302 Führungskräfte und 11 ausgewählte Talente
ausgegeben.
Die Mitglieder des Vorstands halten insgesamt 337.500 Aktienoptionen
(insgesamt 150.000 im Jahr 2020 und 187.500 im Jahr 2022).[4][1]
Der Rest der Aktienoptionen wird von Führungskräften und ausgewählten
Talenten gehalten.
7. Beispiel zur Veranschaulichung
Nachfolgend wird ein theoretisches Beispiel für die Berechnung des PSU
Programms auf Grundlage der folgenden Annahmen dargestellt:
• Zielvergütung: EUR 25.000
• TSR der ANDRITZ-GRUPPE: 35%
• Relative TSR-Position: 67. Perzentil
• Comparable EBITA-Zielerreichung: 106%
• ESG-Zielerreichung: 85%
• Durchschnittlicher Schlusskurs der letzten 60 Börsentage vor
Beginn der Performance-Periode: EUR 63,08
• Durchschnittlicher Schlusskurs der letzten 60 Börsentage vor
Ende der Performance-Periode: EUR 82,00
• Gesamter Kursanstieg innerhalb der dreijährigen
Performance-Periode: 30%
• Steuersatz: 50%
Berechnung der Anzahl der bedingt gewährten PSU:
Die Anzahl der bedingt gewährten PSU ergibt sich aus der Zielvergütung
dividiert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs vor Beginn der
Performance-Periode:
EUR 25.000 / EUR 63,08 = 397 (aufgerundet).
TSR-Zielerreichung:
In diesem Beispiel liegt der TSR der ANDRITZ-GRUPPE im Vergleich zu den
Unternehmen des STOXX® Europe 600 Industrial Goods & Services Index am
Ende der Performance-Periode am 67. Perzentil.
Berechnung des Zuteilungsfaktors:
Der Zuteilungsfaktor wird für jedes Kriterium einzeln in drei Schritten
ermittelt:
a. Es wird festgestellt, zwischen welchen zwei Eckwerten die
Zielerreichung liegt (Schwellenwert = Zuteilungsfaktor 50%, Zielwert =
Zuteilungsfaktor 100%, Maximalwert = Zuteilungsfaktor 150%).
b. Es wird berechnet, welcher prozentualer Anteil des Abstands zwischen
diesen beiden Eckwerten erreicht wurde.
c. Dieser Anteil wird mit 50 Prozentpunkten (dem Abstand zwischen den
Zuteilungsfaktoren bei den jeweiligen zwei Eckwerten) multipliziert
und zum Zuteilungsfaktor des unteren Eckwerts addiert.
Im Beispiel gelten folgende Eckwerte:
• Beim relativen TSR das 35. Perzentil (Schwellenwert), das 55.
Perzentil (Zielwert) und das 75. Perzentil (Maximalwert).
• Bei Comparable EBITA und ESG-Zielen – rein zur Veranschaulichung –
eine Zielerreichung von 70% (Schwellenwert), von 100% (Zielwert) und
von 130% (Maximalwert).[5][2]
Auf Grundlage der Zielerreichung ergibt sich daher für jedes Kriterium
folgender Zuteilungsfaktor:^
• Relative TSR-Position am 67. Perzentil:
Das 67. Perzentil liegt zwischen Zielwert (55. Perzentil, Zuteilungsfaktor
von 100%) und Maximalwert (75. Perzentil, Zuteilungsfaktor von 150%).
Erreicht sind 12 von 20 Perzentilen, also 60% des Abstands:
100 ppt. + (60% × 50 ppt.) = 100 ppt. + 30 ppt. = Zuteilungsfaktor 130%
• Comparable EBITA-Zielerreichung von 106%:
106% liegt zwischen Zielwert (100%, Zuteilungsfaktor von 100%) und
Maximalwert (130%, Zuteilungsfaktor von 150%). Erreicht sind 6 von 30
Prozentpunkten, also 20% des Abstands:
100 ppt. + (20% × 50 ppt.) = 100 ppt. + 10 ppt. = Zuteilungsfaktor 110%
• ESG-Zielerreichung 85%:
85% liegt zwischen Schwellenwert (70%, Zuteilungsfaktor von 50%) und
Zielwert (100%, Zuteilungsfaktor von 100%). Erreicht sind 15 von 30
Prozentpunkten, also 50% des Abstands:
50 ppt. + (50% × 50 ppt.) = 50 ppt. + 25 ppt. = Zuteilungsfaktor 75%
Berechnung des Gesamtzuteilungsfaktors:
Der Gesamtzuteilungsfaktor ergibt sich in zwei Schritten: Zuerst wird der
Zuteilungsfaktor jedes Kriteriums mit dessen Gewichtung multipliziert
(gewichteter Beitrag); danach werden die gewichteten Beiträge aller
Kriterien addiert:
• Relativer TSR: 130% (Zuteilungsfaktor) × 40% (Gewichtung) =
gewichteter Beitrag 52,00%
• Comparable EBITA: 110% (Zuteilungsfaktor) × 50% (Gewichtung) =
gewichteter Beitrag 55,00%
• ESG-Ziele: 75% (Zuteilungsfaktor) × 10% (Gewichtung) = gewichteter
Beitrag 7,5%
• Gesamtzuteilungsfaktor (Summe der gewichteten Beiträge): 52,00% +
55,00% + 3,75% + 3,75% = Gesamtzuteilungsfaktor 114,5%
Das bedeutet: Statt der 397 bedingt gewährten PSU werden 114,5% davon
endgültig zugeteilt. Ein Gesamtzuteilungsfaktor von 100% hätte der genauen
Erreichung aller Zielwerte entsprochen. Der Wert über 100% ergibt sich
hier aus der Übererfüllung beim TSR und beim Comparable EBITA, die die
Untererfüllung bei den ESG-Zielen mehr als ausgleicht.
Berechnung der potenziellen Anzahl der zu erhaltenden ANDRITZ-Aktien:
Die potenzielle Anzahl der zu erhaltenden ANDRITZ-Aktien ergibt sich aus
der Anzahl der bedingt gewährten PSU multipliziert mit dem
Gesamtzuteilungsfaktor:
• Anzahl der bedingt gewährten PSU = EUR 25.000 / EUR 63,08 = 397
(aufgerundet)
• Gesamtzuteilungsfaktor = 52,00% + 55,00% + 3,75% + 3,75% = 114,5%
• Potenzielle Anzahl der zu erhaltenden ANDRITZ-Aktien = 397 x 114,5% =
454,57 = 455 (aufgerundet)
Berechnung des Werts der Leistung:
In diesem Beispiel beträgt der gesamte Kursanstieg vom Beginn bis zum Ende
der Performance-Periode 30%. Der durchschnittliche Schlusskurs der 60
Börsentage vor Ende der Performance-Periode beträgt EUR 82,00. Die
Auszahlung entspricht der potenziellen Anzahl der zu erhaltenden Aktien
multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs am Ende der
Performance-Periode:
LTI-Auszahlung = 455 Aktien x EUR 82,00 = EUR 37.310.
Der LTI-Wert von EUR 37.310 wird vollständig ausbezahlt, da er unter der
maximalen Auszahlung von 200% der Zielvergütung liegt (200% x EUR 25.000 =
EUR 50.000).
Bei einem Steuersatz von 50% (nur zur Veranschaulichung; die tatsächlichen
Steuersätze sind von Land zu Land unterschiedlich) zieht die
ANDRITZ-GRUPPE insgesamt EUR 18.655 von der LTI-Auszahlung ab und führt
diesen Betrag an die Steuerbehörde ab.
Die verbleibenden EUR 18.655 werden in ANDRITZ-Aktien ausbezahlt:
Tatsächliche Auszahlung in ANDRITZ-Aktien = EUR 18.655 / EUR 82,00 je
Aktie = 228 ANDRITZ-Aktien.
Vorstand und Aufsichtsrat der ANDRITZ AG
[6]^[1] Hinweis: Mit Einführung der Vergütungspolitik 2025 wurde mit dem
Vorstand vereinbart, dass das für den Vorstand vorgesehene
Aktienoptionsprogramm 2024 für die Vorstandsmitglieder aufgehoben wird.
Für die betroffenen Vorstandsmitglieder ist dieses Aktienoptionsprogramm
daher entfallen; es hält somit kein aktuelles Vorstandsmitglied
Aktienoptionen unter dem besagten Aktienoptionsprogramm.
[7]^[2] Hinweis: Die Prozentangaben bezeichnen die Zielerreichung, d.h.
das Verhältnis des tatsächlich erreichten Werts zum Zielwert. Ein
Maximalwert von 130% bedeutet daher, dass der erreichte Wert (z.B. das
Comparable EBITA in EUR) 30% über dem Zielwert liegt; ein Schwellenwert
von 70% bedeutet, dass er 30% darunter liegt. Diese Prozentsätze der
Zielerreichung sind von den Zuteilungsfaktoren (50%, 100% bzw. 150%) zu
unterscheiden.
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28.10.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [8]EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Internet: www.andritz.com
LEI Code: 549300VZKC61IR5U8G96
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2423994 28.10.2026 CET/CEST
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References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://nwr.eqs-cockpit.com/fncls2.ssx?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2423994&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://nwr.eqs-cockpit.com/fncls2.ssx?fn=redirect&url=3048283bbda1e4b0d37614c0473e0f66&application_id=2423994&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RJwu95.html#_ftn1
5. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RJwu95.html#_ftn2
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7. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RJwu95.html#_ftnref2
8. https://nwr.eqs-cockpit.com/fncls2.ssx?fn=redirect&url=8d400e2ef1151e75840c37098ac87a3b&application_id=2423994&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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