
WKÖ-Menz: Warnung vor Klimaschutz als teurem österreichischen Alleingang
Klimagesetz – Begutachtung endet: Industrie für wettbewerbsfähige Energiepreise, Rechtssicherheit, Verzicht auf nationale Übererfüllung – Europäische Ziele statt teurem Sonderweg
Eine grundlegende Korrektur des Entwurfs zum österreichischen Klimagesetz fordert die Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für das Gesetzesvorhaben. „Die Industrie steht zum europäischen Klimaneutralitätsziel 2050“, stellt Bundesspartenobmann Sigi Menz unmissverständlich klar. Ebenso unmissverständlich kritisiert er jedoch: „Österreichs Betriebe per Gesetz zehn Jahre früher ans Ziel zu zwingen, wäre eine teure Übererfüllung, also Gold Plating, und ein Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit.“
_KÜRZERER ZEITPLAN ERHÖHT DRUCK AUF DIE UNTERNEHMEN UND BEDEUTET HÖHERE KOSTEN_
Eine vollständige Transformation innerhalb von 14 statt 24 Jahren würde Investitionszyklen verkürzen und den Druck auf Unternehmen erhöhen. Zusätzliche Energie-, Netz- und Transportkosten drohten, den Standort weiter zu schwächen. „Ein ambitioniertes Ziel ersetzt keine bezahlbare Energie und keine funktionierende Infrastruktur. Wer die Frist verkürzt, ohne die Voraussetzungen zu schaffen, gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze“, warnt der Industrie-Repräsentant.
_KEIN ZUSÄTZLICHER KLIMANUTZEN DURCH NATIONALEN ALLEINGANG_
„Ein Alleingang Österreichs bringt keinen zusätzlichen Klimanutzen“, ruft Menz in Erinnerung. Eine nationale Übererfüllung ändere die europäischen Gesamtziele nicht, sondern erlaube anderen EU-Staaten, einfach mehr Emissionen auszustoßen. Zudem wächst das Risiko, dass Produktion in Drittstaaten mit niedrigeren Umweltstandards verlagert wird und dadurch insgesamt sogar mehr Emissionen entstehen. „Klimapolitik darf nicht dazu führen, dass Wertschöpfung abwandert und anderswo unter schlechteren Bedingungen produziert wird“, betont er.
_RECHTSUNSICHERHEIT STATT PLANUNGSSICHERHEIT_
Auch die Beteuerung der Politik, das Ziel für das Jahr 2040 sei rein deklaratorisch, beruhigt die Industrie nicht. Über seine Rechtswirkung könnten letztlich Gerichte entscheiden, denn die Zielbestimmung 2040 kann als Anknüpfungspunkt für künftige Klimaklagen gegen den Staat oder einzelne Vorhaben herangezogen werden. Außerdem beeinflusst die Zielbestimmung bereits heute künftige Regelungen, etwa das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr. Die Bundessparte Industrie fordert daher wettbewerbsfähige Energiepreise, raschere Genehmigungen, Technologieoffenheit sowie eine Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und CO₂. „Die Begutachtung muss genutzt werden, um den nationalen Sonderweg zu streichen und verlässliche Bedingungen für die Transformation zu schaffen“, so WKÖ-Bundessparte-Industrie-Obmann Menz abschließend. (PWK576/JH
Wirtschaftskammer Österreich
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