Vergaberadar 2030: Rechtssicher, aber zu langsam – Branche fordert einfachere und schnellere Verfahren

Der Reformauftrag lautet: Vereinfachung und Beschleunigung. Bei Künstlicher Intelligenz ist die Branche offen, zieht aber klare Grenzen.

Die öffentliche Beschaffung steht unter Druck wie selten zuvor: Der Entwurf zum Public Procurement Act der EU ist in aller Munde, die BVergG-Novelle 2026 wurde erst im Frühjahr beschlossen, die Budgets sind knapp und gleichzeitig soll Beschaffung strategischer werden – und das in einem Rechtsgebiet, das immer komplexer wird.

Die Zukunftsstudie „Vergaberadar 2030“, initiiert von Österreichs größter Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte in Kooperation mit Business Circle und durchgeführt vom Marktforschungsinstitut TQS, liefert ein aktuelles Stimmungsbild der Branche. Zwischen Juni und September 2026 wurden insgesamt 211 Personen mit hoher Vergaberechtsexpertise befragt: öffentliche Auftraggeber:innen sowie Vertreter:innen von Kanzleien, Wissenschaft, Legislative und Medien.

SICHER, ABER LANGSAM: WO DAS VERGABERECHT HEUTE STEHT

Die Bilanz fällt zweigeteilt aus. Auf einer Skala von 1 bis 7 erreichen Transparenz (5,27) und Rechtssicherheit (5,04) gute Werte. Das Schlusslicht ist die Geschwindigkeit mit 2,93 – nur 3 Prozent der Befragten sehen dieses Ziel als stark erfüllt, 46 Prozent hingegen kaum oder gar nicht. Auch Innovation (3,24), Praktikabilität (3,34) und Krisenfähigkeit (3,40) liegen klar unterhalb der Skalenmitte. Auftraggeber:innen und Kanzleien, Wissenschaft, Legislative und Medien urteilen dabei bemerkenswert einheitlich.

Entsprechend klar ist der Wunsch an die Zukunft: Beim dringendsten Reformbedarf bis 2030 nennen 57 Prozent an erster Stelle die Vereinfachung, gefolgt von der Beschleunigung der Verfahren. Als größte Hürden für gute Lösungen werden Bürokratie, Formalismus und hoher Aufwand genannt. Intern bremsen vor allem die Leistungsbeschreibung, interne Abstimmungen und die Abstimmung von Unterlagen.

ZWISCHEN PRAGMATISMUS UND ABSICHERUNG: SPIELRÄUME BLEIBEN UNGENUTZT

Ein weiteres Ergebnis: Die Gestaltungsspielräume, die das Vergaberecht bietet, werden in der Praxis eher verhalten genutzt. Auf einer Skala von 0 bis 100 liegt die tatsächliche Nutzung bei durchschnittlich 58,55. Nur rund ein Fünftel der Befragten schöpft die Möglichkeiten (nahezu) vollständig aus. Die Praxis beschreiben 40 Prozent als „lieber pragmatisch und wirksam“, 34 Prozent als „lieber formal korrekt als innovativ“ und 22 Prozent sogar als „lieber langsam und unangreifbar“. Nur 4 Prozent sagen: „Lieber experimentieren als blockieren.“

Die Gründe liegen im Umfeld der Entscheidungen: Am stärksten werden diese von Kontrolldruck, etwa durch den Rechnungshof (4,77 von 7), sowie von internen Freigabestrukturen (4,65) beeinflusst. Auch die Angst vor Nachprüfungsverfahren (4,39) spielt eine Rolle. Das spiegelt sich auch bei den genutzten Instrumenten wider: Open-House-Systeme, Innovationspartnerschaften und dynamische Beschaffungssysteme werden von mehr als 80 Prozent der Auftraggeber:innen selten oder gar nicht genutzt. Meist, weil Vorteile nicht erkennbar sind oder Erfahrung und Zeit fehlen, um die Instrumente anzuwenden.

_„Viele Vergabeverfahren könnten bereits jetzt deutlich innovativer durchgeführt werden. Kontrolldruck und die Sorge vor einer Nachprüfung führen aber dazu, dass Auftraggeber:innen im Zweifel die sichere Variante wählen – selbst, wenn ein anderer Weg bessere Ergebnisse liefern würde“, _so Gregor Stickler, Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte.

Das Wunschbild ist dennoch klar: mehr Ermessensspielraum (70,71 auf einer Skala von 0 bis 100 in Richtung „mehr Ermessen“ statt „strenger Formalisierung“) und eine stärkere Ausrichtung auf Qualität und Wirkung (64,57) statt auf den reinen Preis.

KRISENFEST? VERSORGUNGSSICHERHEIT RÜCKT IN DEN FOKUS

Besonderen Handlungsbedarf sehen die Befragten bei der Krisenfestigkeit: Auf Cyberangriffe (2,75 von 7) und Lieferengpässe (2,80) sehen sie das System am schlechtesten vorbereitet. Aber auch bei Energiekrisen, Pandemien sowie Verteidigungs- und Sicherheitskrisen liegen die Werte unterhalb der Skalenmitte.

Gleichzeitig soll das Vergaberecht künftig mehr strategische Ziele unterstützen: Versorgungssicherheit (5,65) und regionale Wertschöpfung (5,33) erhalten die höchsten Werte, gefolgt von europäischer Souveränität sowie Klima- und Nachhaltigkeitszielen. Ein:e Studienteilnehmer:in bringt das Zielbild auf den Punkt: Das Vergabesystem solle 2030 „die Auswahl der besten Versorgungslösung – nicht bloß des formal besten Angebots“ ermöglichen.

KI: UNTERSTÜTZEN JA, ENTSCHEIDEN NEIN

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Vergabebranche als Zukunftsthema Nummer eins: Als wichtigste Fertigkeit bis 2030 landet die KI-Kompetenz noch vor der strategischen Beschaffung und bereits 31 Prozent nutzen KI regelmäßig, um sich über Entwicklungen im Vergaberecht zu informieren. Großes Potenzial sehen die Befragten bei unterstützenden Tätigkeiten: In den Bereichen Marktrecherche und Reporting halten jeweils 72 Prozent den Einsatz von KI für sinnvoll oder sehr sinnvoll, dahinter folgen Vertragsanalyse und Vergabedokumentation.

Klare Grenzen gibt es dort, wo Entscheidungen unmittelbare Folgen für Bieter:innen haben: 84 Prozent lehnen einen automatisierten Ausschluss von Bieter:innen ab, 76 Prozent eine automatisierte Zuschlagsentscheidung. Hinzu kommt Unsicherheit bei den Spielregeln: 80 Prozent der befragten Kanzleien, Wissenschafts-, Legislativ- und Medienvertreter:innen bewerten die Rechtslage zu KI als unklar. Wenn Auftraggeber:innen bei innovativen KI-Systemen zur Standardlösung greifen, liegt das aus ihrer Sicht vor allem an fehlenden Kompetenzen (33 Prozent), Sicherheitsdenken (27 Prozent) und Rechtsunsicherheit (24 Prozent).

Christian Gruber, Partner bei Schramm Öhler Rechtsanwälte:_ „Der Einsatz von KI kann Vergabeteams spürbar entlasten, aber Entscheidungen über Ausschluss und Zuschlag gehören in menschliche Hände. Was in der öffentlichen Beschaffung fehlt, sind klare rechtliche Leitplanken und das Know-how, die bereits bestehenden Gesetze in der Praxis anzuwenden.“_

DIALOG ALS BASIS

Das Fazit der Studie: Das Zielbild für 2030 verbindet Rechtssicherheit und Transparenz mit deutlich mehr Effizienz, Tempo und Pragmatismus. Der persönliche Austausch bleibt dabei für 70 Prozent der Befragten die wichtigste Informationsquelle. Ein Hinweis darauf, wie sehr die Branche vom Dialog zwischen Praxis, Beratung, Wissenschaft und Gesetzgebung geprägt ist.

***

ÜBER DIE STUDIE:

Der „Vergaberadar 2030“ wurde von Schramm Öhler Rechtsanwälte in Kooperation mit Business Circle initiiert und von TQS Research & Consulting durchgeführt. Von 23. Juni bis 30. September 2026 brachten 211 Expert:innen (160 Auftraggeber:innen, 51 Vertreter:innen von Kanzleien, Wissenschaft, Legislative und Medien) via Online-Interview ihre Expertise ein. Schwankungsbreite: ± 7 Prozentpunkte

***

ÜBER SCHRAMM ÖHLER RECHTSANWÄLTE:

Seit 30 Jahren navigiert Schramm Öhler Rechtsanwälte seine Mandant:innen sicher durch komplexe Vergabeverfahren. Als Kanzlei der ersten Stunde hat Schramm Öhler das Vergaberecht nach dem EU-Beitritt Österreichs ab 1996 aktiv mitgeprägt. Die Sozietät berät fast ausschließlich öffentliche Auftraggeber:innen und gestaltet das Beschaffungswesen durch Großprojekte, Expertengremien, Fachpublikationen und die Leitung des Jahresforums für Vergaberecht umfassend mit. Mit rund 110 Mitarbeiter:innen – davon etwa 50 Jurist:innen – an fünf Standorten stellt Schramm Öhler das größte auf Vergaberecht spezialisierte Team in Österreich.

Schramm Öhler Rechtsanwälte
Julia Hosch, BA
E-Mail: news@schramm-oehler.at
Website: https://www.schramm-oehler.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender