Taube Ohren im Petitionsausschuss? Tierschutzorganisationen bieten Unterstützung an

Bei der heutigen Anhörung im Wiener Petitionsausschuss zur Petition für eine straffreie, artgerechte Vogelfütterung haben Tierschutzorganisationen ihre Unterstützung angeboten. „Wir unterstützen die Stadt Wien gerne“, lautete das Angebot von Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein. “Es gibt genügend Möglichkeiten einen Konsens herzustellen.” Tierschutz Austria warnt vehement davor, die Petition der Bürger:innen zu übergehen: Die Abstimmung im Petitionsausschuss steht erst am 27. November 2026 an, während die Begutachtungsfrist zur geplanten Verschärfung des Wiener Reinhaltegesetzes bereits am 6. November endet.

Die zentrale Forderung der Organisationen lautet deshalb: Fütterung muss straffrei bleiben. Bis ausreichend betreute Taubenschläge vorhanden sind, muss zumindest eine kontrollierte, artgerechte Fütterung erlaubt sein. Nur so lässt sich verhindern, dass die Tiere weiter unter ungeeigneter Ernährung leiden.

„Wer Vögel mit einer kleinen Menge artgerechtem Körnerfutter versorgt, das innerhalb weniger Minuten vollständig aufgenommen wird, darf nicht wegen Verunreinigung bestraft werden. Körnerfutter ist kein Müll“, betont Dr.in Madeleine Petrovic. Die Behauptung, Stadttauben fänden in der Natur ausreichend Nahrung, ist wissenschaftlich überholt. Bei 50.000 bis 60.000 Tieren wären täglich rund 2.000 Kilogramm Körnerfutter nötig – eine Menge, die Wien nicht bereitstellt. Stattdessen fressen die Tiere ungeeignete Abfälle. Die nicht artgerechte Ernährung führt zu weichem Kot, Verdauungsproblemen und einer steigenden Zahl geschwächter und verhungernder Tiere, die im Tierschutzhaus Vösendorf aufgenommen werden.

Solange in Wien nur vier betreute Taubenschläge existieren – zum Vergleich: Augsburg betreibt bei 2.500 Tauben bereits 12 bis 13 Taubenschläge, München bei rund 40.000 Tauben 30, und selbst das kleine Torgau hat bei 550 Tauben vier –, braucht es eine rechtlich abgesicherte Übergangsregelung für kontrollierte, artgerechte Fütterung. Die Organisationen fordern, die Begutachtungsfrist zu verlängern und die Entscheidung des Petitionsausschusses abzuwarten. „Die Tiere dürfen nicht die Leidtragenden einer noch unzureichend ausgebauten Infrastruktur sein“, so Petrovic.

Ziel muss ein kleiner, gesunder Taubenbestand sein – zum Wohl der Tiere und für eine saubere Stadt.

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer, MSc.
Telefon: 0699/16604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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