Tanzschulgesetze – Qualität statt Kahlschlag

Tanzschulen warnen vor Verlust bewährter Standards

In der Steiermark soll das Tanzschulgesetz 2027 gestrichen werden – ein entsprechender Entwurf ist seit 30. Oktober 2026 in Begutachtung. Weitere Bundesländer könnten diesem Beispiel folgen. Die Branchenvertreter im Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich zeigen sich besorgt. Ohne Gesetzesvorgaben ist der Beruf „Tanzlehrer“ bundesweit nicht definiert. Ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben könnte sich grundsätzlich auch jemand nach der Teilnahme an einem einzelnen Workshop als Tanzlehrer bezeichnen, was Folgen für Qualität, Konsumentenschutz und fairen Wettbewerb mit sich bringen würde.

ZWTL.: AUSBILDUNG BRAUCHT KLARE REGELN

„Uns geht es darum, bewährte Standards zu sichern. Wer die Tanzschulgesetze ersatzlos streicht, riskiert, dass klare Qualifikations- und Qualitätsstandards verloren gehen“, sagt Andy Wankmüller, Bundesbranchensprecher der österreichischen Tanzschulen. „Eltern müssen wissen, wem sie ihre Kinder anvertrauen. Ohne klare Regeln wird es deutlich schwieriger, Ausbildung und fachliche Eignung zu erkennen“, so Wankmüller weiter.

Tanzschulen unterrichten alle Generationen – vom Kindertanz bis zu den Senioren. Gerade bei Kindern und Jugendlichen braucht es mehr als tänzerisches Können: Methodik, Didaktik, Entwicklungspsychologie, Prävention, sichere Räume und transparente Information über Angebot und Bedingungen.

ZWTL.: UNFAIRER WETTBEWERB DURCH SCHWARZUNTERRICHT

Schon heute gibt es Fälle von Schwarzunterricht, bei denen Tanzunterricht außerhalb der geltenden rechtlichen Vorgaben angeboten wird. Wer vorgeschriebene Bewilligungen, Sicherheitsauflagen oder andere Verpflichtungen umgeht, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen Tanzschulen, die sich an die Regeln halten. Das geht zulasten der korrekt arbeitenden Betriebe.

ZWTL.: DIE LÖSUNG LIEGT LÄNGST AUF DEM TISCH

Die Branchenvertreter fordern einen schlanken, österreichweit einheitlichen Qualitätsrahmen. Bezeichnungsschutz statt Wildwuchs, ÖNORMEN als Maßstab, gleiche Regeln für alle sowie die Anerkennung und das Sichtbarmachen der Tanzlehrerausbildung.

ZWTL.: MEHR ALS SCHRITTE UND FIGUREN

Tanzschulen vermitteln jungen Menschen soziale Kompetenz, Umgangsformen und Respekt. Sie pflegen den Gesellschaftstanz und tragen die österreichische Ballkultur. Tanzen stärkt das Herz-Kreislauf-System, das Gedächtnis und das psychische Wohlbefinden, bringt Menschen zusammen und wirkt Vereinsamung entgegen. Außerdem sind Tanzschulen regionale Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe.

„Österreich ist ein Land der Bälle und der Tanzkultur. Diese Qualität haben Generationen von Tanzlehrerinnen und Tanzlehrern aufgebaut. Wir appellieren an die Länder: Sichern wir dieses Niveau mit wenigen, klaren Regeln – statt es mit einem Federstrich aufs Spiel zu setzen“, so Wankmüller abschließend. (PWK594/TK)

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