VertretungsNetz: Auch im Pflegeheim muss genug zum Leben bleiben
13. und 14. Pensionszahlung sichern Selbstbestimmung und Lebensqualität; Klares Nein zu Anrechnung.
Wer im Pflegeheim wohnt, muss zur Finanzierung des Heimplatzes, sofern man diesen nicht zur Gänze selbst bezahlen kann, die Pension zu 80 Prozent abtreten. Ebenso erhält man von dem gewährten Pflegegeld nur einen geringen Restbetrag, ein sogenanntes „Taschengeld“ ausbezahlt. Die zwei jährlichen Sonderzahlungen zur Pension wurden bisher jedoch nicht zur Finanzierung herangezogen. Die!-->!-->!-->…