Therapieberufe brauchen öffentliche Unterstützung – ohne Rettungsschirm bleibt die Patientenversorgung auf der Strecke / Das kann…
Karlsbad (ots) - Mit dem Kabinettsbeschluss von gestern hat das Gesetzgebungsverfahren zum COVID-19-Gesetz der Bundesregierung begonnen. Darin regelt der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte. Das ist wichtig, reicht aber längst nicht aus, um die medizinische Versorgung in Deutschland nur ansatzweise krisenfest zu machen.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat der Politik konkrete Vorschläge zur sofortigen Erweiterung des Gesetzentwurfs geliefert: alle!-->…