MFG-Stellungnahme zum LRH-Bericht „Rechnungsabschluss 2023 des Landes OÖ“
LAbg. Joachim Aigner zur Initiativprüfung des Oö. Landesrechnungshofes „Rechnungsabschluss 2023 des Landes OÖ und Folgeprüfung Rechnungsabschluss 2022 des Landes OÖ“:
„Es ist zu bemängeln, dass nach wie vor die Rückstellungen für Pensionen im Vermögenshaushalt und somit im Rechnungsabschluss nicht ausgewiesen werden. Obwohl die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 dies nicht zwingend vorschreibt, führt das Fehlen dieser Rückstellungen zu einer verzerrten Darstellung der!-->!-->!-->…