Tierquälerei in Fallen: Totales Politikversagen in Niederösterreich
Die NÖ Bezirksverwaltungsbehörden erließen Verordnungen, mit denen sie die Verwendung von „Krähenfängen“ für die Jagd zulassen. Diese Verordnungen sind mehrfach rechtswidrig
Die niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden erließen Verordnungen, mit denen sie die Verwendung von „Krähenfängen“ für die Jagd auf Eichelhäher, Elstern (jeweils ab 1.8.) und Krähen zulassen. Diese Verordnungen sind mehrfach rechtswidrig: Die genannten Arten sind nicht jagdbar, „Krähenfänge“ sind nicht-selektive Fallen und!-->!-->!-->…