Forschungsausschuss: Unternehmen erhalten Kostenersatz für verpflichtende Teilnahme am öffentlichen Warnsystem
Anträge der Opposition zu E-Fuels, Stärkung der Fachhochschulen, Verknüpfung von Registerdaten und Open-Source-Lösungen
Unternehmen im Bereich der Telekommunikation, die zur Teilnahme an der Umsetzung des geplanten öffentlichen Warnsystems verpflichtet sind, sollen einen Kostenersatz für unbedingt erforderliche Investitionen sowie für im Betrieb anfallende Aufwendungen beantragen können. Der Forschungsausschuss sprach sich heute einstimmig für eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes!-->!-->!-->…