Hilfseinsätze im Katastrophenfall: ArbeitnehmerInnen erhalten Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung
Dienstfreistellung kann vom Arbeitgeber allerdings verwehrt werden
Wien (PK) - Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen werden künftig einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen oder anderen Großschadensereignissen im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, dieser kann eine Freistellung auch verwehren. Auf!-->!-->!-->…