Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Baupolizei ein
„Kein Grund für Strafverfolgung
Die Baupolizei hat für die Sport- und Fun-Halle im Bereich Praterstern/Venediger Au gemäß § 71 der Bauordnung für Wien eine befristete Baubewilligung für fünf Jahre ausgestellt. Grundlage dafür war die Festlegung, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine Änderung der Bebauungsbestimmungen für diese Liegenschaft geplant ist, mit der diese Sport- und Fun-Halle im Bebauungsplan berücksichtigt wird.
Der Vorwurf der Wiener Grünen, im konkreten Fall durch BV-Stv. Bernhard Seitz,!-->!-->!-->…