Bundesrat bekräftigt mit Mehrheit Neuregelung des Zweckzuschusses des Bundes zu den Gehältern von Pflegekräften
Zustimmung auch zu Wohn- und Heizkostenzuschüssen, neuen Stichtagen für Frauenpensionen und Klarstellungen bei Heimopferrenten
Zwei Gesetzesnovellen zu Zweckzuschüssen, die der Bund den Ländern für den Sozialbereich gibt, passierten heute den Bundesrat. Beschlossen wurden Klarstellungen zum Zweckzuschuss des Bundes, dem so genannten "Pflegebonus", der von den Ländern für die Erhöhung der Gehälter von Pflegekräften eingesetzt wird. Ziel ist, dass die Gehalterhöhung alle im Pflegebereich Beschäftigten!-->!-->!-->…