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Auf-Arbeit-Radeln-Tag

Am 17. Mai ist Auf-Arbeit-Radeln-Tag: Dank Rad dem Pendlerwahnsinn entkommen / Unfall auf dem Arbeitsweg – welche Versicherung zahlt?…

Frankfurt (ots) - Stau, Verspätungen, genervte Gesichter - für viele Arbeitnehmer ein ganz normaler Morgen. Warum nicht den "Auf-Arbeit-Radeln-Tag" am 17. Mai zum Anlass nehmen und aufs Fahrrad umsteigen. Doch was genau zählt eigentlich zum Arbeitsweg? Wer zahlt, wenn ich mich beim Abstecher zum Bäcker verletze? Außerdem: Gibt es in Deutschland spezielle Regelungen für Radfahrer und was passiert, wenn man dagegen verstößt? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf. Welche Strecke

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