Kenntnis des Klägers unerheblich – OLG Oldenburg mit bahnbrechendem Urteil pro Verbraucher
Köln (ots) - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an den Käufer eines mit der unzulässigen Motorsteuerungssoftware ausgestatteten VW Caddys leisten muss. Das Besondere: Die etwaige Kenntnis des Käufers in puncto der illegalen Abschalteinrichtung spielt für das OLG keine Rolle, VW muss dennoch haften. Der Anwalt des Klägers, Prof. Marco Rogert, spricht von einem richtungsweisenden Urteil für die Verbraucher, da mehrere hunderttausend Betroffene nun ebenfalls Schadensersatz von!-->…