Weiteres Oberlandesgericht gibt VW-Käufer Recht
Berlin (ots) - Ein weiteres Urteil pro Verbraucher im Abgasskandal: Der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken verpflichtete den Automobil-Konzern Volkswagen, "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" Schadensersatz zu zahlen. Der Konzern muss dem Mandanten der Verbraucherkanzlei BRR (www.diesel-gate.com) fast 17.000 Euro zurückerstatten, entschieden die Richter.
Schadensersatz in zweiter Instanz
Vor dem OLG ging es um die Klage eines Verbrauchers, der 2014 ein Fahrzeug der!-->…