AK Erfolg: Zahlreiche Spesenklauseln & Co. bei Handyanbietern A1 und Drei gekippt!
AK erreicht gerichtliche Unterlassungsvergleiche - Vergleiche sind rechtswirksam
Die AK hat erfolgreich gegen intransparente Gebührenklauseln in Telekomverträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt. A1 und Drei haben sich in einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich verpflichtet, eine Reihe von Gebühren-, Spesenklauseln, unerlaubten Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen & Co. nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen. Für Konsument:innen heißt das: mehr Klarheit im!-->!-->!-->…