ÄrztInnen dürfen erstmals andere ÄrztInnen anstellen
Konsens im Nationalrat über Änderungen im Ärztegesetz
Wien (PK) - ÄrztInnen, die eine eigene Praxis haben, können künftig
einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Der Nationalrat
beschloss heute entsprechende Änderungen im Ärztegesetz , von denen
sich die Abgeordneten eine Attraktivierung des Arztberufs, längere
Öffnungszeiten sowie generell eine bessere gesundheitliche Versorgung
vor allem im ländlichen Raum erwarten.
Konkret ist die Anstellung auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin
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