Zusammenschluss von Unternehmen? Vorsicht, Fehlstart!
Köln (ots) - Mit einem umfassenden Webinar zum Thema "Gun Jumping" hat die internationale Wirtschaftskanzlei DWF auf die besonderen Gefahren hingewiesen, die bei einem Zusammenschluss von Unternehmen auftreten. So können Verstöße gegen das sogenannte Vollzugsverbot empfindliche Strafen nach sich ziehen. Während Gun Jumping in der Leichtathletik als Fehlstart bekannt ist, bezeichnet es im Rahmen der Fusionskontrolle den vorzeitigen Vollzug einer Transaktion vor Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.
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