Erst Ja, dann Nein / Verwalter stimmte einem Verkauf zu und zog dann wieder zurück
Berlin (ots) - Gelegentlich ist es in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohneigentums die Zustimmung anderer Eigentümer oder eines Dritten (zum Beispiel des Verwalters) bedarf. Diese Zustimmung kann allerdings, wenn sie denn einmal erteilt wurde, nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht ohne weiteres widerrufen werden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZB 134/17)
Der Fall: An der grundsätzlich erforderlichen Billigung des Verkaufes durch den!-->…