Betriebsschließung – das Land muss zahlen / Jurist Michael Falter: Hotels und Gaststätten haben Entschädigungsanspruch in der…
Köln (ots) - Private Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden. Für den Rechtsanwalt Michael Falter, Managing Partner Deutschland der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF, gibt es daran keinen Zweifel. Denn: "Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor." Als Beispiel führt der Jurist Fitnessstudios ebenso wie Hotels, Restaurants, Friseursalons oder Kosmetikstudios an, denen durch die!-->…