Spitalseelsorge: Angriff der Kirchen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf nicht erfolgreich sein!
Wien (OTS) - Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 steht fest, dass das Recht von PatientInnen auf Achtung ihrer Privatsphäre wichtiger ist als die Wahrung der Partikularinteressen der Religionsgemeinschaften. Die bis zum Vorjahr geltende österreichische Regelung, wonach öffentliche Krankenanstalten personenbezogene Patientendaten an die evangelische bzw. orthodoxen Kirchen weiterzuleiten haben, steht nicht in Einklang mit EU-Recht und ist daher ungültig. Infolge haben Seelsorger dieser Kirchen nur!-->…