Oberlandesgericht fällt Hammer-Blitzer-Urteil: Messungen rechtswidrig
Berlin (ots) - Städte und Gemeinden die private Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen, ziehen den Kürzeren. In einer Grundsatzentscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 06. November 2019 bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind. Auf dieser Grundlage können keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Ein geblitzter Autofahrer hatte geklagt, da bei der ihm vorgeworfenen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit die Messung durch einen Angestellten!-->…