Bundesrat gibt grünes Licht für weitere Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats
Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt sind ab der 14. Schwangerschaftswoche freizustellen
Wien (PK) - Schwangere Beschäftigte, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Nationalrats hat heute den Bundesrat passiert und kann damit noch vor dem Jahreswechsel in Kraft treten. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass eine Änderung der!-->!-->!-->…