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Eigenbedarf

Zweitwohnung benötigt / Bundesgerichtshof urteilte zur Eigenbedarfskündigung

Berlin (ots) - Vermieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Allerdings muss das Objekt vom Eigentümer tatsächlich benötigt werden. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann das auch bei einer geplanten Nutzung als Zweitwohnung möglich sein. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 19/17) Der Fall: Eine Vermieterin kündigte ihren Mietern in Berlin mit der Begründung, sie habe vor, sich künftig öfter in der Stadt aufzuhalten und benötige zu