Berufungsgericht bestätigt Diskriminierung durch Plachutta
Erstes rechtskräftiges Urteil zu barrierefreien Toiletten.
Eisenstadt (OTS) - ÖZIV Burgenland Präsident Hans-Jürgen Groß führte ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H., wegen einer nicht vorhandenen, barrierefreien Sanitäranlage im Plachutta-Restaurant Wollzeile. Die rechtliche Basis dafür legte das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG).
Das Bezirksgericht Döbling erkannte bereits mit Urteil vom 10.01.2022, dass laut §5 Abs. 2 BGSTG eine!-->!-->!-->…