Mit einem Testament das Vermögen verteilen – aber richtig!
Erfurt (ots) - Oft wollen Erblasser einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände zuwenden. Bei der testamentarischen Umsetzung dieses Wunsches lauern jedoch zahlreiche Fallstricke.
Der Medienverbund der Notarkammern gibt dazu wichtige Hinweise:
Gesamtrechtsnachfolge
Mit dem Tod einer Person geht deren Nachlass insgesamt automatisch auf den Erben bzw. die Erben über. Das Erbe betrifft sowohl Vermögen als auch Schulden. Eine gegenständliche Aufteilung findet kraft Gesetzes nicht statt. Bei mehreren Erben ist!-->…