Weinrauch Rechtsanwälte: Rückforderung des Mietzinses bei Geschäftsräumlichkeiten.
In Folge der COVID-19 Pandemie liegt mittlerweile höchstgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Mietzahlungen vor:
Rückforderungen des Mietzinses sind bei gänzlich unmöglicher Nutzung von Geschäftsräumen möglich. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Das Urteil des OGH bezieht sich auf den ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020. Weinrauch Rechtsanwälte klären zu diesem brisanten Thema auf.
Während der Pandemie wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gesetzt. Dabei kam es zu!-->…