Wohn-Riester-Zulagen schon jetzt beantragen/ Frühzeitig Zinsgutschriften auf dem Wohnförderkonto sichern
Potsdam (ots) - Der Zulagenantrag für die Wohn-Riester-Förderung 2020 sollte bereits Anfang des Jahres und nicht erst am Jahresende gestellt werden, so die Empfehlung der LBS Ost. Je früher der Antrag vorliegt, umso früher wird die Zulage dem Konto gutgeschrieben und damit auch verzinst. Eine frühere Beantragung lohnt sich also grundsätzlich. Für neu abgeschlossene Wohn-Riester-Verträge muss der Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres beim Anbieter eingereicht werden.
Eine vierköpfige Familie kann!-->…