Umsatzbesteuerung für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) rechtswidrig / Das Hessische Finanzgericht stellt klar: Das FSJ ist…
Wiesbaden (ots) - Das Hessische Finanzgericht gibt der Rotkreuztochter Volunta Recht und stellt klar: Das FSJ ist umsatzsteuerfrei.
Bislang vertraten die Finanzämter die Auffassung, dass die Überlassung von Teilnehmer/-innen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) zum Beispiel an Kindergärten, Krankenhäuser oder Seniorenheime der Überlassung von Arbeitskräften durch Zeitarbeitsfirmen vergleichbar ist und deshalb Umsatzsteuer anfällt. Jetzt hat das Hessische Finanzgericht klargestellt, die Überlassung von Freiwilligen ist!-->…