Kogler/Brunner: Spendenabsetzbarkeit wird auf gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet und vereinfacht
Wien (OTS) - Mit 1. Jänner 2024 tritt das im Ministerrat auf den Weg gebrachte Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft. Damit können ab dem Jahr 2024 alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen. Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen.
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