Unternehmen müssen Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen künftig voll berücksichtigen
Nationalrat beschließt auf Initiative der SPÖ neue gesetzliche Regelungen
Wien (PK) - Zeiten der Elternkarenz müssen künftig bei Gehaltsvorrückungen und anderen zeitabhängigen Ansprüchen von ArbeitnehmerInnen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Was durch kollektivvertragliche Vereinbarungen vielfach bereits Realität ist, ist nun flächendeckend in allen Branchen und Bereichen umzusetzen. Eine von der SPÖ beantragte Novellierung des Mutterschutzgesetzes erhielt heute im Nationalrat unter Berücksichtigung!-->!-->!-->…