BEÖ: Laden von Firmen-E-Fahrzeugen zu Hause seit Jänner steuerfrei
Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neue Sachbezugswerteverordnung. Zentrale Punkte sind das Aufladen und die Anschaffung von Ladeeinrichtungen.
_Jänner 2023_ – Die private Nutzung von elektrischen Firmen-Fahrzeugen durch Mitarbeiter:innen wurde mit 1. Jänner 2023 steuerlich besser gestellt. Das Stromladen wird gänzlich vom Sachbezug befreit. Das gilt auch für E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder. „Mit der neuen Verordnung wurde eine Lücke in der Sachbezugsregelung geschlossen.!-->!-->!-->…