10 bis 20 Jahre Haft für Erlass rechtswidriger Corona-Verordnungen. Realjurist W. Pöltl unterbreitet Gesetzesvorschlag
Erlass rechtswidriger Corona - Verordnungen bisher straffrei: das soll sich ändern - 10 bis 20 Jahre Haft drohen
Graz (OTS) - Der Nationalrat kann derzeit noch völlig ungestraft und sanktionslos rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte des Staatsvolkes eingreifen. Der international bekannte Cannabisaktivist und Realjurist W. Pöltl hat einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und schlägt dem Nationalrat vor, das Strafgesetz zu ändern und den Erlass rechtswidriger!-->!-->!-->…