Mit Clownnase in der Firma?
Graz (OTS) - Am Faschingsdienstag sind die Narren los. Aber darf man sich auch in der Arbeit verkleiden? Das geht nur mit dem Okay der Betriebsleitung. Die kann aber auch in gewissen Fällen Kostüme vorschreiben.
Der Faschingsdienstag ist in Österreich ein normaler Arbeitstag. Generell kann die Firmenleitung Kostüme zur Gänze verbieten. Es existieren aber keine rechtlichen Grundlagen, die das Verkleiden am Faschingsdienstag im Job betreffen. In Gerichtsurteilen wird festgehalten, dass die Kleidung an die Art des!-->…