Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten ab 24. Juli: Heimischer Lebensmitteleinzelhandel trägt Entscheidung mit.
Non-Food-Handel auf Handelsverband-Empfehlung ausgenommen. Devise lautet lokal vor regional vor national. Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle.
Wien (OTS) - Gut einen Monat nach Aufhebung der Maskenpflicht hat die Bundesregierung heute erneut eine Maskenpflicht in Supermärkten sowie Bank- und Postfilialen eingeführt. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Freitag, 24. Juli.
Keine bundesweite Maskenpflicht im Non-Food-Handel
"Der heimische Lebensmitteleinzelhandel trägt die!-->!-->!-->…