ÖHV: VfGH muss Betrieben bei Durchsetzung ihres Rechts helfen
Veit: „Die Regierung darf den VfGH-Spruch zur COFAG nicht nutzen, um Entschädigungen zu stoppen oder noch weiter zu verzögern!“
„Seit COVID-Beginn ausständige Entschädigungen, die Rückforderung mehrfach geprüfter Summen und Schlechterstellung von Pächtern gegenüber Mietern, und die COFAG kommuniziert, was sie will, wann und wie sie will, ohne dass eine Zahl oder ein Vorgang überprüft werden kann. Das geht nicht, wenn es um Steuergeld geht. Gut, dass der VfGH eingreift“, unterschreibt Walter Veit als!-->!-->!-->…