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Guttal

Die gute Nachricht zum neuen Jahr! Streit um den Gamsgrubenweg am Großglockner – GROHAG vs. ÖAV – beendet

OGH weist außerordentliche Revision des Alpenvereins zurück – Urteile zugunsten der GROHAG nunmehr rechtskräftig! Das Oberlandesgericht Graz (OLG Graz) hatte zum Akt Österreichischer Alpenverein (ÖAV) gegen Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) zu GZ 2 R 76/25a am 15. Juli 2025 sein Urteil gefällt und die vom ÖAV gegen die GROHAG, vertreten durch die Finanzprokuratur, erhobene Berufungsklage zur Feststellung der Grundeigentümerschaft zur Gänze abgewiesen. Der ÖAV hat in der Folge den Gang zum