Jugendpsychiatrie darf Patient:innen künftig bis zum Alter von 25 behandeln
Übergangsphase für Weiterbehandlung in vertrautem Setting
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiater:innen und Kinderärzt:innen weiterbehandelt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärzt:innen ermöglicht eine Weiterbehandlung bis zum 25. Geburtstag. Sie tritt heute 15.05. in Kraft. Gesundheitsminister Johannes Rauch: “In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie!-->!-->!-->…