LVwG Stmk: ÖVP-Platzhalterdemos keine Demo, Auflösung Tierschutzdemo rechtswidrig
Auflösung einer Spontanversammlung im Sperrbereich einer Pseudodemo der ÖVP beim Bundesparteitag in Graz war rechtswidrig, urteilt LvwG Stmk gestern – Behörde muss zahlen
Seitdem § 7a ins Versammlungsgesetz aufgenommen worden ist, dass die Behörde um Versammlungen Sperrzonen festlegen kann, in denen keine anderen Versammlungen stattfinden dürfen, wurden sogenannte „Platzhalterdemos“ gegen den VGT zur Normalität. Ob beim Jägerball in der Hofburg, bei der Hubertusmesse im Salzburger Dom, bei sämtlichen!-->!-->!-->…