Menschen mit Behinderungen äußern sich zum Steuerreformgesetz 2020
Wien (OTS) - Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und der Präsidenten des Österreichischen Behindertenrats, Herbert Pichler, warnen davor, dass der Beschluss einer Änderung des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG, wonach auch sozial- oder pensionsversicherungsrechtliche Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen künftig als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden sollen, nachteilige Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen haben könnte.
So könnte es zu einer Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe kommen, was erhebliche negative!-->…